Übersetzungsstipendium des Landes Niedersachsen
Beschreibung der Ausschreibung
Ausschreibung für ein Stipendium für Übersetzungen im Bereich der Literatur für das Jahr 2026 Das MWK vergibt in der Regel jährlich ein Stipendium für Übersetzungen im Bereich der Literatur. Es soll Übersetzerinnen und Übersetzer literarischer Werke (keine Übersetzungen aus dem Bereich Sachbuch) durch ein projektbezogenes Stipendium unterstützen. Das Stipendium soll die Geförderte/den Geförderten in die Lage versetzen, verstärkt an einer Übersetzung zu arbeiten und sie zur Veröffentlichung zu bringen. Der Produktionsort der geförderten Übersetzung kann frei gewählt werden. Das Stipendium soll mit der Übersetzung einer im Original deutschsprachigen Publikation in eine Fremdsprache bzw. mit der Übersetzung eines fremdsprachigen Werkes ins Deutsche den Kulturaustausch fördern. Allgemeine Voraussetzungen 1. Fördervoraussetzung ist eine durch einen anerkannten Publikumsverlag nachgewiesene Übersetzungstätigkeit in Form einer Publikation. Selfpublishing-Formate und Selbstkostenverlage gelten nicht als anerkannte Verlage. Außerdem sollte die schriftliche Bestätigung eines anerkannten Verlags für das konkrete Übersetzungsprojekt mit den wesentlichen Daten (Honorarvereinbarungen und Abgabetermin) vorliegen. Sollte ein Vertrag nicht vorliegen, ist dies kein Ausschlusskriterium. 2. Gefördert werden können: a) Übersetzerinnen und Übersetzer, deren Wohn- oder Arbeitsschwerpunkt in Niedersachsen liegt und die fremdsprachige Literatur ins Deutsche übersetzen oder die deutsche Literatur in eine Fremdsprache übersetzen. b) Übersetzerinnen und Übersetzer, die Werke niedersächsischer Autorinnen und Autoren oder Literatur mit inhaltlichem Niedersachsenbezug in eine Fremdsprache übersetzen. In diesem Fall ist der Wohn- bzw. Produktionsstandort Niedersachsen als zweitrangig zu betrachten. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass anerkannte niedersächsische Verlage einen Antrag für eine Übersetzerin oder einen Übersetzer stellen. Ein Stipendium wird nicht gewährt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber während des Jahres 2026 regelmäßige Leistungen von Dritten (z. B. Aufenthalts- oder Arbeitsstipendien) oder eine andere Förderung des Landes im Bereich der Literatur erhält. Bewerbungen für Projekte, die in einem vorangegangenen Jahr bereits abgelehnt wurden, können nur nach grundlegender Überarbeitung erneut berücksichtigt werden. Übersetzungen aus dem Bereich Sachbuch sind vom Verfahren ausgeschlossen. II. Umfang der Förderung Die Höhe des Stipendiums für Übersetzungen beträgt bis zu 8.000 Euro.
Ausschreibung für ein Stipendium für Übersetzungen im Bereich der Literatur für das Jahr 2026 Das MWK vergibt in der Regel jährlich ein Stipendium für Übersetzungen im Bereich der Literatur. Es soll Übersetzerinnen und Übersetzer literarischer Werke (keine Übersetzungen aus dem Bereich Sachbuch) durch ein projektbezogenes Stipendium unterstützen. Das Stipendium soll die Geförderte/den Geförderten in die Lage versetzen, verstärkt an einer Übersetzung zu arbeiten und sie zur Veröffentlichung zu bringen. Der Produktionsort der geförderten Übersetzung kann frei gewählt werden. Das Stipendium soll mit der Übersetzung einer im Original deutschsprachigen Publikation in eine Fremdsprache bzw. mit der Übersetzung eines fremdsprachigen Werkes ins Deutsche den Kulturaustausch fördern. Allgemeine Voraussetzungen 1. Fördervoraussetzung ist eine durch einen anerkannten Publikumsverlag nachgewiesene Übersetzungstätigkeit in Form einer Publikation. Selfpublishing-Formate und Selbstkostenverlage gelten nicht als anerkannte Verlage. Außerdem sollte die schriftliche Bestätigung eines anerkannten Verlags für das konkrete Übersetzungsprojekt mit den wesentlichen Daten (Honorarvereinbarungen und Abgabetermin) vorliegen. Sollte ein Vertrag nicht vorliegen, ist dies kein Ausschlusskriterium. 2. Gefördert werden können: a) Übersetzerinnen und Übersetzer, deren Wohn- oder Arbeitsschwerpunkt in Niedersachsen liegt und die fremdsprachige Literatur ins Deutsche übersetzen oder die deutsche Literatur in eine Fremdsprache übersetzen. b) Übersetzerinnen und Übersetzer, die Werke niedersächsischer Autorinnen und Autoren oder Literatur mit inhaltlichem Niedersachsenbezug in eine Fremdsprache übersetzen. In diesem Fall ist der Wohn- bzw. Produktionsstandort Niedersachsen als zweitrangig zu betrachten. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass anerkannte niedersächsische Verlage einen Antrag für eine Übersetzerin oder einen Übersetzer stellen. Ein Stipendium wird nicht gewährt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber während des Jahres 2026 regelmäßige Leistungen von Dritten (z. B. Aufenthalts- oder Arbeitsstipendien) oder eine andere Förderung des Landes im Bereich der Literatur erhält. Bewerbungen für Projekte, die in einem vorangegangenen Jahr bereits abgelehnt wurden, können nur nach grundlegender Überarbeitung erneut berücksichtigt werden. Übersetzungen aus dem Bereich Sachbuch sind vom Verfahren ausgeschlossen. II. Umfang der Förderung Die Höhe des Stipendiums für Übersetzungen beträgt bis zu 8.000 Euro.
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