Reisestipendien des Deutschen Übersetzerfonds

4 Tage
Einsendeschluss: 15. September 2025

Beschreibung der Ausschreibung

Reisestipendien Reisestipendien ermöglichen dem Übersetzer entweder Recherchen zu einem bestimmten Buchprojekt oder verhelfen ihm durch eine zwei- bis vierwöchige Reise ins Land seiner Ausgangssprache zur Auffrischung seiner sprachlichen und landeskundlichen Kenntnisse. Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach den tatsächlichen Reisekosten (Fahrtkosten und Unterkunft, in der Regel zwischen 500 € und 4.000 €). Gefördert werden können Übersetzerinnen und Übersetzer fremdsprachiger Werke ins Deutsche, sofern die Übersetzung dieser Werke eine anspruchsvolle sprachliche, literarische Gestaltung im Deutschen erfordert. Bedingungen Für die Bewilligung eines Reisestipendiums ist grundsätzlich ein Verlagsvertrag Voraussetzung. Reisestipendien zur allgemeinen landeskundlichen Information können in begründeten Fällen auch ohne konkretes Übersetzungsprojekt beantragt werden. Die alternative oder kombinierte Bewerbung für ein Arbeits- und Reisestipendium ist zulässig. Der Verlagsvertrag soll nicht ohne triftigen Grund zu Lasten der Übersetzerin oder des Übersetzers von dem zwischen dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. / Verlegerausschuß und dem Verband deutscher Schriftsteller (VS) in der IG Medien zuletzt vereinbarten ”Normvertrag für den Abschluß von Übersetzungsverträgen” abweichen. Das vereinbarte Übersetzungshonorar soll die branchenüblichen Honorarsätze nicht unterschreiten. Günstigere Vertragsbedingungen und höhere Honorare können sich vorteilhaft auf die Bewilligung des Antrags und die Stipendienhöhe auswirken. Die Verwendung des Stipendiums ist der Geschäftsstelle durch einen kurzen Bericht und ggf. durch ein Belegexemplar nachzuweisen. Zweckwidrig verwendete Mittel können zurückgefordert werden. Über Fortzahlung, Aussetzung oder Rückforderung entscheidet die Jury.

Reisestipendien Reisestipendien ermöglichen dem Übersetzer entweder Recherchen zu einem bestimmten Buchprojekt oder verhelfen ihm durch eine zwei- bis vierwöchige Reise ins Land seiner Ausgangssprache zur Auffrischung seiner sprachlichen und landeskundlichen Kenntnisse. Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach den tatsächlichen Reisekosten (Fahrtkosten und Unterkunft, in der Regel zwischen 500 € und 4.000 €). Gefördert werden können Übersetzerinnen und Übersetzer fremdsprachiger Werke ins Deutsche, sofern die Übersetzung dieser Werke eine anspruchsvolle sprachliche, literarische Gestaltung im Deutschen erfordert. Bedingungen Für die Bewilligung eines Reisestipendiums ist grundsätzlich ein Verlagsvertrag Voraussetzung. Reisestipendien zur allgemeinen landeskundlichen Information können in begründeten Fällen auch ohne konkretes Übersetzungsprojekt beantragt werden. Die alternative oder kombinierte Bewerbung für ein Arbeits- und Reisestipendium ist zulässig. Der Verlagsvertrag soll nicht ohne triftigen Grund zu Lasten der Übersetzerin oder des Übersetzers von dem zwischen dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. / Verlegerausschuß und dem Verband deutscher Schriftsteller (VS) in der IG Medien zuletzt vereinbarten ”Normvertrag für den Abschluß von Übersetzungsverträgen” abweichen. Das vereinbarte Übersetzungshonorar soll die branchenüblichen Honorarsätze nicht unterschreiten. Günstigere Vertragsbedingungen und höhere Honorare können sich vorteilhaft auf die Bewilligung des Antrags und die Stipendienhöhe auswirken. Die Verwendung des Stipendiums ist der Geschäftsstelle durch einen kurzen Bericht und ggf. durch ein Belegexemplar nachzuweisen. Zweckwidrig verwendete Mittel können zurückgefordert werden. Über Fortzahlung, Aussetzung oder Rückforderung entscheidet die Jury.

Zeit bis Einsendeschluss

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