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Projektförderung der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen

Abgelaufen
Einsendeschluss: 01. Oktober 2025

Beschreibung der Ausschreibung

Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen vergibt jährlich Fördermittel für Projekte im Bereich zeitgenössischer Kunst und Kultur in Thüringen. Gegenstand der Förderung sind zeitgenössische, innovative Projekte mit landesweiter, überregionaler und internationaler Wirksamkeit oder Modellcharakter. In dem geförderten Vorhaben muss mindestens eines der folgenden Ziele umgesetzt werden: – hohe künstlerische Qualität – Förderung des künstlerischen Nachwuchses – künstlerische und kulturelle Vielfalt – Bildung und Aufrechterhaltung von Netzwerken – Kulturelle Bildung und Teilhabe – Ausgleich regionaler Benachteiligung – Zur Finanzierung des beantragten Vorhabens sollten Mittel von privaten und öffentlichen Geldgebern eingesetzt werden. Zum Antrag muss ein ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan eingereicht werden. – Eine Förderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Thüringen erhalten oder wessen Projekt einen besonderen Bezug zu Thüringen aufweist. Professionell arbeitende Kulturschaffende und Institutionen aus allen künstlerischen Sparten sind aufgerufen, sich für Projektförderung in verschiedenen Bereichen zu bewerben. Im Bereich Literatur fördert die Kulturstiftung Thüringen die Produktion, Vermittlung und Präsentation zeitgenössischer literarischer Werke, Publikationen, Festivals, Foren, Veranstaltungsreihen, Ausstellungen, literarische Inszenierungen und Werkstätten für Autor:innen. Einzelkünstler:innen haben die Möglichkeit sich für Stipendien zu bewerben.  Gefördert werden Vorhaben der zeitgenössischen Literatur, insbesondere: – Literaturtage, Lesereihen, literarische Veranstaltungen, – überregionale und landesweite Wettbewerbe und Schreibwerkstätten, – nichtkommerzielle Publikationen von herausragender literarischer Qualität (nur bei Erstveröffentlichung).   Nicht gefördert werden beispielsweise: – Herstellungskosten von kommerziellen Publikationen, – Wissenschaftliche und journalistische Arbeiten sowie Sachtexte und deren Publikation, – Symposien und Netzwerktreffen, – Projekte mit überwiegend soziokulturellem Charakter.

Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen vergibt jährlich Fördermittel für Projekte im Bereich zeitgenössischer Kunst und Kultur in Thüringen. Gegenstand der Förderung sind zeitgenössische, innovative Projekte mit landesweiter, überregionaler und internationaler Wirksamkeit oder Modellcharakter. In dem geförderten Vorhaben muss mindestens eines der folgenden Ziele umgesetzt werden: – hohe künstlerische Qualität – Förderung des künstlerischen Nachwuchses – künstlerische und kulturelle Vielfalt – Bildung und Aufrechterhaltung von Netzwerken – Kulturelle Bildung und Teilhabe – Ausgleich regionaler Benachteiligung – Zur Finanzierung des beantragten Vorhabens sollten Mittel von privaten und öffentlichen Geldgebern eingesetzt werden. Zum Antrag muss ein ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan eingereicht werden. – Eine Förderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Thüringen erhalten oder wessen Projekt einen besonderen Bezug zu Thüringen aufweist. Professionell arbeitende Kulturschaffende und Institutionen aus allen künstlerischen Sparten sind aufgerufen, sich für Projektförderung in verschiedenen Bereichen zu bewerben. Im Bereich Literatur fördert die Kulturstiftung Thüringen die Produktion, Vermittlung und Präsentation zeitgenössischer literarischer Werke, Publikationen, Festivals, Foren, Veranstaltungsreihen, Ausstellungen, literarische Inszenierungen und Werkstätten für Autor:innen. Einzelkünstler:innen haben die Möglichkeit sich für Stipendien zu bewerben.  Gefördert werden Vorhaben der zeitgenössischen Literatur, insbesondere: – Literaturtage, Lesereihen, literarische Veranstaltungen, – überregionale und landesweite Wettbewerbe und Schreibwerkstätten, – nichtkommerzielle Publikationen von herausragender literarischer Qualität (nur bei Erstveröffentlichung).   Nicht gefördert werden beispielsweise: – Herstellungskosten von kommerziellen Publikationen, – Wissenschaftliche und journalistische Arbeiten sowie Sachtexte und deren Publikation, – Symposien und Netzwerktreffen, – Projekte mit überwiegend soziokulturellem Charakter.

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