Martha-Saalfeld-Förderpreis
Beschreibung der Ausschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz vergibt in Kooperation mit der Rheinland-pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau den Martha-Saalfeld-Preis. Er besteht aus einem Haupt- und einem Förderpreis. Der nach der 1898 in Landau geborenen und 1976 in Bad Bergzabern gestorbenen Autorin benannte Preis dient zum einen der Würdigung eines über die Landesgrenzen hinaus beachteten literarischen Werks (Hauptpreis) und zum anderen der Realisierung eines schriftstellerischen Arbeitsvorhabens in hochdeutscher Sprache (Förderpreis). Der Hauptpreis Der Hauptpreis wird ohne Ausschreibung vergeben. Eine Fachjury schlägt eine Auto rin bzw. einen Autor vor, die bzw. der es aufgrund ihrer bzw. seiner literarischen Reputation verdient, mit dem Martha-Saalfeld-Preis 2024 gewürdigt zu werden. Die be treffende Autorin bzw. Autor muss in Rheinland-Pfalz geboren worden sein oder dort leben oder durch ihr bzw. sein literarisches Schaffen mit dem kulturellen Leben in Rheinland-Pfalz besonders verbunden sein. Die für Kultur zuständige Ministerin trifft die Entscheidung über die Vergabe des Preises. Der Förderpreis 1. Den Förderpreis kann eine Autorin bzw. Autor erhalten, die bzw. der in Rheinland-Pfalz geboren worden ist oder dort lebt oder die bzw. der durch ihr bzw. sein literarisches Schaffen mit dem kulturellen Leben in Rheinland-Pfalz be sonders verbunden ist. Bewerben können sich auch Autorinnen und Autoren, deren literarisches Projekt einen thematischen Rheinland-Pfalz-Bezug hat. 2. Um den Förderpreis können sich Autorinnen und Autoren bewerben, die mindestens eine Veröffentlichung in einer literarischen Anthologie nachweisen können. 3. Der Förderpreis kann nur für ein hochrangiges literarisches Projekt gewährt werden. 4. Zugelassen sind alle belletristischen Gattungen. 5. Der Bewerbungstext darf noch nicht veröffentlicht worden sein. 6. Der Förderpreis kann nur für einen Text verliehen werden, für den die betreffende Autorin beziehungsweise der betreffende Autor nicht bereits eine anderweitige Förderung erhalten hat. 7. Studierende der Rheinland-pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau wirken im Rahmen eines Seminars an der Auswahl der Förderpreisträgerin bzw. des -trägers mit. Die Bewerberin bzw. der Bewerber um den Förderpreis erklärt mit eingereichter Bewerbung implizit ihre bzw. seine Zustimmung zu diesem Verfahren. Umfang der Förderung Der Hauptpreis ist mit 8.000 € dotiert, der Förderpreis mit 2.000 €. Mit dem Förderpreis ist neben dem o.g. Preisgeld auch eine Veröffentlichung des preisgekrönten Textes in dem vom Land geförderten Lesebuch „Gegend Entwürfe“ verbunden (sofern die Preisträgerin bzw. der Preisträger dem nicht widerspricht).
Das Land Rheinland-Pfalz vergibt in Kooperation mit der Rheinland-pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau den Martha-Saalfeld-Preis. Er besteht aus einem Haupt- und einem Förderpreis. Der nach der 1898 in Landau geborenen und 1976 in Bad Bergzabern gestorbenen Autorin benannte Preis dient zum einen der Würdigung eines über die Landesgrenzen hinaus beachteten literarischen Werks (Hauptpreis) und zum anderen der Realisierung eines schriftstellerischen Arbeitsvorhabens in hochdeutscher Sprache (Förderpreis). Der Hauptpreis Der Hauptpreis wird ohne Ausschreibung vergeben. Eine Fachjury schlägt eine Auto rin bzw. einen Autor vor, die bzw. der es aufgrund ihrer bzw. seiner literarischen Reputation verdient, mit dem Martha-Saalfeld-Preis 2024 gewürdigt zu werden. Die be treffende Autorin bzw. Autor muss in Rheinland-Pfalz geboren worden sein oder dort leben oder durch ihr bzw. sein literarisches Schaffen mit dem kulturellen Leben in Rheinland-Pfalz besonders verbunden sein. Die für Kultur zuständige Ministerin trifft die Entscheidung über die Vergabe des Preises. Der Förderpreis 1. Den Förderpreis kann eine Autorin bzw. Autor erhalten, die bzw. der in Rheinland-Pfalz geboren worden ist oder dort lebt oder die bzw. der durch ihr bzw. sein literarisches Schaffen mit dem kulturellen Leben in Rheinland-Pfalz be sonders verbunden ist. Bewerben können sich auch Autorinnen und Autoren, deren literarisches Projekt einen thematischen Rheinland-Pfalz-Bezug hat. 2. Um den Förderpreis können sich Autorinnen und Autoren bewerben, die mindestens eine Veröffentlichung in einer literarischen Anthologie nachweisen können. 3. Der Förderpreis kann nur für ein hochrangiges literarisches Projekt gewährt werden. 4. Zugelassen sind alle belletristischen Gattungen. 5. Der Bewerbungstext darf noch nicht veröffentlicht worden sein. 6. Der Förderpreis kann nur für einen Text verliehen werden, für den die betreffende Autorin beziehungsweise der betreffende Autor nicht bereits eine anderweitige Förderung erhalten hat. 7. Studierende der Rheinland-pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau wirken im Rahmen eines Seminars an der Auswahl der Förderpreisträgerin bzw. des -trägers mit. Die Bewerberin bzw. der Bewerber um den Förderpreis erklärt mit eingereichter Bewerbung implizit ihre bzw. seine Zustimmung zu diesem Verfahren. Umfang der Förderung Der Hauptpreis ist mit 8.000 € dotiert, der Förderpreis mit 2.000 €. Mit dem Förderpreis ist neben dem o.g. Preisgeld auch eine Veröffentlichung des preisgekrönten Textes in dem vom Land geförderten Lesebuch „Gegend Entwürfe“ verbunden (sofern die Preisträgerin bzw. der Preisträger dem nicht widerspricht).
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