Kulturaustauschstipendien des Landes Berlin Global 2025

32 Tage
Einsendeschluss: 14. Oktober 2025

Beschreibung der Ausschreibung

Die Berliner Kulturverwaltung gewährt – vorbehaltlich verfügbarer Mittel – Kulturaustauschstipendien à 3 Monate in allen Sparten für konkrete Projekte oder Vorhaben an selbst gewählten Orten weltweit. Zielgruppe/ Ziele der Förderung Die Stipendien sind für die künstlerische Fortbildung und Weiterentwicklung von professionell arbeitenden Künstler:innen aller Sparten bestimmt. Gefördert werden künstlerische Vorhaben in Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner an selbst gewählten Orten weltweit. Voraussetzungen - Die Künstlerinnen und Künstler sind durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen und belegen dies mit entsprechenden Arbeitsproben. - Sie verfügen über ein Einladungsschreiben des Kooperationspartners. - Während des Auslandsaufenthalts besteht Präsenzpflicht für mind. 1 Monat vor Ort. - Die Bewerberinnen und Bewerber leben und arbeiten in Berlin. - Die Künstlerinnen und Künstler sind an keiner Hochschule immatrikuliert. - Künstlerinnen und Künstler außereuropäischer Nationalität können sich nur bewerben, wenn ihr Pass einen Vermerk der Ausländerbehörde enthält, der ihnen eine selbständige Tätigkeit erlaubt. Umfang der Förderung Die Stipendien werden gestaffelt (in Stufen à 500 €) vergeben. Je nach Anzahl der Reisenden, dem Ziel und Zeitraum können Stipendien in Höhe von 1.000 € bis max. 10.000 € vergeben werden. Als Richtgröße für die Höhe des Stipendienbetrags dient ein monatlicher Betrag von 2.500 € für Reisen innerhalb bzw. 3.000 € außerhalb Europas.

Die Berliner Kulturverwaltung gewährt – vorbehaltlich verfügbarer Mittel – Kulturaustauschstipendien à 3 Monate in allen Sparten für konkrete Projekte oder Vorhaben an selbst gewählten Orten weltweit. Zielgruppe/ Ziele der Förderung Die Stipendien sind für die künstlerische Fortbildung und Weiterentwicklung von professionell arbeitenden Künstler:innen aller Sparten bestimmt. Gefördert werden künstlerische Vorhaben in Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner an selbst gewählten Orten weltweit. Voraussetzungen - Die Künstlerinnen und Künstler sind durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen und belegen dies mit entsprechenden Arbeitsproben. - Sie verfügen über ein Einladungsschreiben des Kooperationspartners. - Während des Auslandsaufenthalts besteht Präsenzpflicht für mind. 1 Monat vor Ort. - Die Bewerberinnen und Bewerber leben und arbeiten in Berlin. - Die Künstlerinnen und Künstler sind an keiner Hochschule immatrikuliert. - Künstlerinnen und Künstler außereuropäischer Nationalität können sich nur bewerben, wenn ihr Pass einen Vermerk der Ausländerbehörde enthält, der ihnen eine selbständige Tätigkeit erlaubt. Umfang der Förderung Die Stipendien werden gestaffelt (in Stufen à 500 €) vergeben. Je nach Anzahl der Reisenden, dem Ziel und Zeitraum können Stipendien in Höhe von 1.000 € bis max. 10.000 € vergeben werden. Als Richtgröße für die Höhe des Stipendienbetrags dient ein monatlicher Betrag von 2.500 € für Reisen innerhalb bzw. 3.000 € außerhalb Europas.

Zeit bis Einsendeschluss

32
Tage

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