Gustav-Regler-Preis & -Förderpreis
Beschreibung der Ausschreibung
Die Kreisstadt Merzig verleiht gemeinsam mit dem Saarländischen Rundfunk in Würdigung von Werk und Lebensgeschichte des Schriftstellers Gustav Regler, zur Anerkennung literarischer Verdienste um interkulturelle und internationale Verständigung sowie zur Förderung junger Autor/inn/en den Gustav-Regler-Preis der Kreisstadt Merzig und den Gustav-Regler-Förderpreis des SR. Das Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes fördert die Ausschreibung und die Verleihung des Gustav-Regler-Preises. Die Förderung legt einen besonderen Fokus auf Persönlichkeiten, die im Sinne des Namensgebers des Preises für Toleranz, Menschlichkeit und Frieden gewirkt haben. Die Preise werden alle drei Jahre am Geburtstag Reglers in Merzig verliehen. Der Hauptpreis der Kreisstadt Merzig und des Ministeriums für Bildung und Kultur des Saarlandes ist mit 10.000 Euro, der Förderpreis des SR mit 4.000 Euro dotiert. Mit dem Hauptpreis wird eine bereits erbrachte herausragende literarische Leistung in deutscher Sprache prämiert. Beide Preise dürfen auch Autorinnen und Autoren auszeichnen, die sich reportageliterarischer oder essayistischer Formen bedienen. Das Schwergewicht bei der Beurteilung soll auf der literarischen Qualität liegen. Eine mehrmalige Auszeichnung derselben Person mit demselben Preis ist ausgeschlossen, ebenso eine Vergabe an juristische Personen oder Institutionen. Über die Vergabe der Preise entscheidet eine Jury, die vom Oberbürgermeister berufen wird. Ein/e (nicht abstimmungsberechtigte/r) Moderator/in, der/die vom Oberbürgermeister bestimmt wird, leitet die Sitzung. Der Jury gehören an: - der/die vorherige Preisträger/in (im Vertretungsfall der/die Förderpreisträger/in) - der Oberbürgermeister der Kreisstadt Merzig oder sein/e Beauftragte/r - ein/e Vertreter/in des Saarländischen Rundfunks von SR kultur - ein/e Vertreter/in des Literaturarchivs Saar-Lor-Lux-Elsass der Universität des Saarlandes - ein/e Vertreter/in des saarländischen Schriftstellerverbandes - ein/e Vertreter/in aus dem Bereich der Literatur aus Elsass oder Lothringen - ein/e Vertreter/in aus dem Bereich der Literatur aus Luxemburg Die Jury tagt nichtöffentlich. Die Mitglieder der Jury sind zur Verschwiegenheit über den Verlauf der Beratungen verpflichtet. Die Auswahl der Preisträger ist schriftlich zu begründen. Ein Rechtsanspruch auf Verleihung der Preise besteht nicht. Ansprüche aus §§ 657- 661 BGB sind nicht ableitbar. Die Preisverleihungen finden im Rahmen einer Feierstunde statt. Den Förderpreis überreicht ein/e Vertreter/in des Saarländischen Rundfunks.
Die Kreisstadt Merzig verleiht gemeinsam mit dem Saarländischen Rundfunk in Würdigung von Werk und Lebensgeschichte des Schriftstellers Gustav Regler, zur Anerkennung literarischer Verdienste um interkulturelle und internationale Verständigung sowie zur Förderung junger Autor/inn/en den Gustav-Regler-Preis der Kreisstadt Merzig und den Gustav-Regler-Förderpreis des SR. Das Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes fördert die Ausschreibung und die Verleihung des Gustav-Regler-Preises. Die Förderung legt einen besonderen Fokus auf Persönlichkeiten, die im Sinne des Namensgebers des Preises für Toleranz, Menschlichkeit und Frieden gewirkt haben. Die Preise werden alle drei Jahre am Geburtstag Reglers in Merzig verliehen. Der Hauptpreis der Kreisstadt Merzig und des Ministeriums für Bildung und Kultur des Saarlandes ist mit 10.000 Euro, der Förderpreis des SR mit 4.000 Euro dotiert. Mit dem Hauptpreis wird eine bereits erbrachte herausragende literarische Leistung in deutscher Sprache prämiert. Beide Preise dürfen auch Autorinnen und Autoren auszeichnen, die sich reportageliterarischer oder essayistischer Formen bedienen. Das Schwergewicht bei der Beurteilung soll auf der literarischen Qualität liegen. Eine mehrmalige Auszeichnung derselben Person mit demselben Preis ist ausgeschlossen, ebenso eine Vergabe an juristische Personen oder Institutionen. Über die Vergabe der Preise entscheidet eine Jury, die vom Oberbürgermeister berufen wird. Ein/e (nicht abstimmungsberechtigte/r) Moderator/in, der/die vom Oberbürgermeister bestimmt wird, leitet die Sitzung. Der Jury gehören an: - der/die vorherige Preisträger/in (im Vertretungsfall der/die Förderpreisträger/in) - der Oberbürgermeister der Kreisstadt Merzig oder sein/e Beauftragte/r - ein/e Vertreter/in des Saarländischen Rundfunks von SR kultur - ein/e Vertreter/in des Literaturarchivs Saar-Lor-Lux-Elsass der Universität des Saarlandes - ein/e Vertreter/in des saarländischen Schriftstellerverbandes - ein/e Vertreter/in aus dem Bereich der Literatur aus Elsass oder Lothringen - ein/e Vertreter/in aus dem Bereich der Literatur aus Luxemburg Die Jury tagt nichtöffentlich. Die Mitglieder der Jury sind zur Verschwiegenheit über den Verlauf der Beratungen verpflichtet. Die Auswahl der Preisträger ist schriftlich zu begründen. Ein Rechtsanspruch auf Verleihung der Preise besteht nicht. Ansprüche aus §§ 657- 661 BGB sind nicht ableitbar. Die Preisverleihungen finden im Rahmen einer Feierstunde statt. Den Förderpreis überreicht ein/e Vertreter/in des Saarländischen Rundfunks.
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