Förderungen des Schweizer Kulturfonds

4 Tage
Einsendeschluss: 15. September 2025

Beschreibung der Ausschreibung

Der vom Bundesamt für Kultur betreute Kulturfonds (ehemals Stiftung Pro Arte und Gleyre-Stiftung) hat künstlerischen und sozialen Charakter und dient dem Zweck der Unterstützung und Förderung schweizerischer*, professioneller bildender KünstlerInnen, SchriftstellerInnen und TonkünstlerInnen in finanziell schwieriger Situation. Die Unterstützung erfolgt durch die Zusprache von Beiträgen an längerfristige künstlerische Recherchen und Projekte. Die Höhe der Zuwendungen beträgt zwischen 2'000 und 10'000 Franken. Nebst der Qualität der künstlerischen Leistungen wird bei der Vergabe der Beiträge die ökonomische Situation der Gesuchstellenden berücksichtigt. Bei gleicher Qualität werden prioritär jene Kunstschaffenden ausgezeichnet, die in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben oder sich in einer Notlage befinden. Kunstschaffende können höchstens dreimal einen Beitrag erhalten. Es können keine Zuschüsse an Aus- oder Weiterbildung oder Beiträge an Gruppen ausgerichtet werden. Die Gesuche werden den Stiftungsratsmitgliedern der Stiftung Kulturfonds – pro Arte/Gleyre zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt. * Personen die entweder die schweizerische Nationalität besitzen, sich seit mindestens fünf Jahre in der Schweiz aufhalten oder mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet sind.

Auf der Förderplattform des BAK können Gesuche vom 15. Juli bis 15. September eingereicht werden.

Der vom Bundesamt für Kultur betreute Kulturfonds (ehemals Stiftung Pro Arte und Gleyre-Stiftung) hat künstlerischen und sozialen Charakter und dient dem Zweck der Unterstützung und Förderung schweizerischer*, professioneller bildender KünstlerInnen, SchriftstellerInnen und TonkünstlerInnen in finanziell schwieriger Situation. Die Unterstützung erfolgt durch die Zusprache von Beiträgen an längerfristige künstlerische Recherchen und Projekte. Die Höhe der Zuwendungen beträgt zwischen 2'000 und 10'000 Franken. Nebst der Qualität der künstlerischen Leistungen wird bei der Vergabe der Beiträge die ökonomische Situation der Gesuchstellenden berücksichtigt. Bei gleicher Qualität werden prioritär jene Kunstschaffenden ausgezeichnet, die in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben oder sich in einer Notlage befinden. Kunstschaffende können höchstens dreimal einen Beitrag erhalten. Es können keine Zuschüsse an Aus- oder Weiterbildung oder Beiträge an Gruppen ausgerichtet werden. Die Gesuche werden den Stiftungsratsmitgliedern der Stiftung Kulturfonds – pro Arte/Gleyre zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt. * Personen die entweder die schweizerische Nationalität besitzen, sich seit mindestens fünf Jahre in der Schweiz aufhalten oder mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet sind.

Zeit bis Einsendeschluss

4
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