Förderbeitrag für Kulturschaffende des Kantons Glarus

52 Tage
Einsendeschluss: 02. November 2025

Beschreibung der Ausschreibung

3. Ausschreibung und Termin Der Förderbeitrag wird einmal jährlich für das folgende Jahr ausgeschrieben. Die Ausschreibung läuft jeweils bis im Herbst. Für den Förderbeitrag 2025 können Sie sich bis Herbst 2024 mit folgenden Angaben bewerben:   – Personalien; Angabe ob Glarner Kantonsbürger bzw. Kantonsbürgerin; seit wann bzw. wie lange im Kanton Glarus Wohnsitz – Ausbildung; knappe Dokumentation des bisherigen künstlerischen Schaffens; gegebenenfalls bisherige Werkbeiträge und Preise – Beschrieb und Budget des Projektes, für dessen Realisierung um einen Förderbeitrag ersucht wird – Eingabetermin: auf den letzten Eingabetermin für Gesuche an die Kulturförderung - 2. November 2024 Das Dossier einreichen an: Departement Bildung und Kultur Fachstelle Kulturförderung Gerichtshausstrasse 25 8750 Glarus 055 646 63 00 E-Mail Kultur 4. Auswahlverfahren – Die Begutachtung der eingereichten Dossiers erfolgt durch die Kommission zur Förderung des kulturellen Lebens – Die Kommission beantragt dem Regierungsrat die Zuteilung oder die Ablehnung eines Förderbeitrags – Kommission und Regierungsrat sind nicht verpflichtet, einen Förderbeitrag zu vergeben, wenn sie zum Schluss kommen, kein eingereichtes Projekt genüge den Anforderungen – Die Entscheide des Regierungsrates sind endgültig. Sie werden den Bewerberinnen und Bewerbern schriftlich mitgeteilt – Die Anträge und Erwägungen der Kulturkommission werden nicht bekannt gegeben 5. Schlussbericht Nach Abschluss des geförderten Projekts oder spätestens nach einem Jahr haben die Empfänger eines Förderbeitrags dem Kulturbeauftragten einen Schlussbericht einzureichen, in dem sie den Regierungsrat und die Kulturkommission über das geförderte Projekt orientieren.

3. Ausschreibung und Termin Der Förderbeitrag wird einmal jährlich für das folgende Jahr ausgeschrieben. Die Ausschreibung läuft jeweils bis im Herbst. Für den Förderbeitrag 2025 können Sie sich bis Herbst 2024 mit folgenden Angaben bewerben:   – Personalien; Angabe ob Glarner Kantonsbürger bzw. Kantonsbürgerin; seit wann bzw. wie lange im Kanton Glarus Wohnsitz – Ausbildung; knappe Dokumentation des bisherigen künstlerischen Schaffens; gegebenenfalls bisherige Werkbeiträge und Preise – Beschrieb und Budget des Projektes, für dessen Realisierung um einen Förderbeitrag ersucht wird – Eingabetermin: auf den letzten Eingabetermin für Gesuche an die Kulturförderung - 2. November 2024 Das Dossier einreichen an: Departement Bildung und Kultur Fachstelle Kulturförderung Gerichtshausstrasse 25 8750 Glarus 055 646 63 00 E-Mail Kultur 4. Auswahlverfahren – Die Begutachtung der eingereichten Dossiers erfolgt durch die Kommission zur Förderung des kulturellen Lebens – Die Kommission beantragt dem Regierungsrat die Zuteilung oder die Ablehnung eines Förderbeitrags – Kommission und Regierungsrat sind nicht verpflichtet, einen Förderbeitrag zu vergeben, wenn sie zum Schluss kommen, kein eingereichtes Projekt genüge den Anforderungen – Die Entscheide des Regierungsrates sind endgültig. Sie werden den Bewerberinnen und Bewerbern schriftlich mitgeteilt – Die Anträge und Erwägungen der Kulturkommission werden nicht bekannt gegeben 5. Schlussbericht Nach Abschluss des geförderten Projekts oder spätestens nach einem Jahr haben die Empfänger eines Förderbeitrags dem Kulturbeauftragten einen Schlussbericht einzureichen, in dem sie den Regierungsrat und die Kulturkommission über das geförderte Projekt orientieren.

Zeit bis Einsendeschluss

52
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