Berliner Arbeitsstipendien für Comic
Beschreibung der Ausschreibung
Zielgruppe / Ziele der Förderung Die Stipendien sind für die künstlerische Entwicklung bestimmt. Gefördert werden Comic- Künstler*innen oder Gruppen, die ihre künstlerische Fortbildung und Weiterentwicklung anstreben bzw. bestimmte Arbeitsvorhaben (z.B. die Arbeit an einem bestimmten Thema oder Format – dazu gehören auch Kurzgeschichtensammlungen oder Webcomics, die Erschließung neuer/anderer Arbeitstechniken, die Fortführung bzw. Vollendung bestimmter Arbeiten etc.) realisieren wollen. Voraussetzungen – Die Antragsstellenden sind durch Veröffentlichungen ausgewiesen oder lassen in Arbeitsproben eine künstlerische Befähigung erkennen. – Die Comic-Künstler*innen leben und arbeiten in Berlin (Erstwohnsitz). – Antragstellende dürfen nicht an einer Hochschule in einem künstlerisch ausbildenden Studiengang immatrikuliert und nicht als Professoren an einer Hochschule tätig sein. – Die Anträge müssen in deutscher Sprache ausgefüllt und eingereicht werden. Weitere Voraussetzungen werden im Informationsblatt aufgeführt. Umfang der Förderung Die Dauer des Stipendiums bemisst sich am Umfang des Arbeitsvorhabens. Es können 4- und 8-monatige Stipendien vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel vergeben werden. Die Stipendien werden voraussichtlich in monatlichen Teilraten in Höhe von 2.000 € ausgezahlt. Zeitraum der Ausschreibung Die Comic-Stipendien werden in der Regel jeweils im August eines Jahres für das darauffolgende Jahr ausgeschrieben. Jury Über die Bewerbungen entscheidet eine unabhängige Fach-Jury. Die Jurymitglieder für die Arbeitsstipendien 2026 werden zu gegebener Zeit benannt. Über das Ergebnis der Jurysitzung werden alle Antragsteller*innen per E-Mail informiert. Die Namen der geförderten Comic-Künstler*innen werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
Zielgruppe / Ziele der Förderung Die Stipendien sind für die künstlerische Entwicklung bestimmt. Gefördert werden Comic- Künstler*innen oder Gruppen, die ihre künstlerische Fortbildung und Weiterentwicklung anstreben bzw. bestimmte Arbeitsvorhaben (z.B. die Arbeit an einem bestimmten Thema oder Format – dazu gehören auch Kurzgeschichtensammlungen oder Webcomics, die Erschließung neuer/anderer Arbeitstechniken, die Fortführung bzw. Vollendung bestimmter Arbeiten etc.) realisieren wollen. Voraussetzungen – Die Antragsstellenden sind durch Veröffentlichungen ausgewiesen oder lassen in Arbeitsproben eine künstlerische Befähigung erkennen. – Die Comic-Künstler*innen leben und arbeiten in Berlin (Erstwohnsitz). – Antragstellende dürfen nicht an einer Hochschule in einem künstlerisch ausbildenden Studiengang immatrikuliert und nicht als Professoren an einer Hochschule tätig sein. – Die Anträge müssen in deutscher Sprache ausgefüllt und eingereicht werden. Weitere Voraussetzungen werden im Informationsblatt aufgeführt. Umfang der Förderung Die Dauer des Stipendiums bemisst sich am Umfang des Arbeitsvorhabens. Es können 4- und 8-monatige Stipendien vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel vergeben werden. Die Stipendien werden voraussichtlich in monatlichen Teilraten in Höhe von 2.000 € ausgezahlt. Zeitraum der Ausschreibung Die Comic-Stipendien werden in der Regel jeweils im August eines Jahres für das darauffolgende Jahr ausgeschrieben. Jury Über die Bewerbungen entscheidet eine unabhängige Fach-Jury. Die Jurymitglieder für die Arbeitsstipendien 2026 werden zu gegebener Zeit benannt. Über das Ergebnis der Jurysitzung werden alle Antragsteller*innen per E-Mail informiert. Die Namen der geförderten Comic-Künstler*innen werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
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