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Arbeits- und Recherchestipendien der Kunststiftung NRW für Autor:innen und Übersetzer:innen

54 Tage
Einsendeschluss: 30. November 2025

Beschreibung der Ausschreibung

Die Kunststiftung NRW vergibt Arbeits- bzw. Übersetzerstipendien an professionelle Autor:innen bzw. Übersetzer:innen, die bereits öffentliche Anerkennung erfahren haben, erste Veröffentlichungen vorweisen können und ihren Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen haben. Die Vergabe erfolgt aufgrund der künstlerischen Qualität bzw. literarischen Bedeutung des eingereichten Arbeitsvorhabens. Nehmen Sie gerne vor Antragstellung ein Beratungsgespräch wahr. Anträge, die einmal abgelehnt wurden, können nicht erneut eingereicht werden. Vergabemodalitäten Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind professionelle Autor:innen und Übersetzer:innen, die bereits von ihnen nicht selbst finanzierte Veröffentlichungen vorzuweisen haben. Antragshöhe: Gefördert wird in der Regel mit einem Betrag von bis zu 2.000 Euro monatlich für eine Dauer von bis zu zwei Jahren. Antragsfristen Antragsfrist 30. Juni Über die Anträge berät der Vorstand im darauffolgenden September. Antragsfrist 30. November Über die Anträge berät der Vorstand im darauffolgenden März.

Die Kunststiftung NRW vergibt Arbeits- bzw. Übersetzerstipendien an professionelle Autor:innen bzw. Übersetzer:innen, die bereits öffentliche Anerkennung erfahren haben, erste Veröffentlichungen vorweisen können und ihren Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen haben. Die Vergabe erfolgt aufgrund der künstlerischen Qualität bzw. literarischen Bedeutung des eingereichten Arbeitsvorhabens. Nehmen Sie gerne vor Antragstellung ein Beratungsgespräch wahr. Anträge, die einmal abgelehnt wurden, können nicht erneut eingereicht werden. Vergabemodalitäten Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind professionelle Autor:innen und Übersetzer:innen, die bereits von ihnen nicht selbst finanzierte Veröffentlichungen vorzuweisen haben. Antragshöhe: Gefördert wird in der Regel mit einem Betrag von bis zu 2.000 Euro monatlich für eine Dauer von bis zu zwei Jahren. Antragsfristen Antragsfrist 30. Juni Über die Anträge berät der Vorstand im darauffolgenden September. Antragsfrist 30. November Über die Anträge berät der Vorstand im darauffolgenden März.

Zeit bis Einsendeschluss

54
Tage

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