Allgemeine Projektförderung des Deutschen Literaturfonds e.V.

19 Tage
Einsendeschluss: 30. September 2025

Beschreibung der Ausschreibung

Voraussetzung der Förderung ist ein entscheidungsreifer Antrag. Die Geschäftsstelle hat ggf. im Zusammenwirken mit dem Antragsteller für die Erfüllung dieser Voraussetzung zu sorgen. Der Antrag ist in digitaler Form an den Deutschen Literaturfonds zu richten und muss folgende Unterlagen und Angaben enthalten: – vollständig ausgefülltes Online-Formular – eine aussagekräftige Projektbeschreibung des Vorhabens mit Begründung der überregionalen Bedeutung, Angaben über Ziele, Zielgruppen und Nachhaltigkeitsstrategien mit entsprechenden Indikatoren – einen Kosten- und Finanzierungsplan über zwei Jahre mit Angabe der geplanten Einnahmen und Ausgaben und der Verwendung der Mittel; sollte nach § 15 Umsatzsteuergesetz eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug vorliegen, sind nur die Nettobeträge auszuweisen. – Die Finanzierung des Projekts muss bei Antragsstellung einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten des Projekts aufweisen. – ggf. eine Liste der Kooperationspartner, jeweils mit Einverständniserklärung – bei Anträgen von Soloselbstständigen/Einzelpersonen ist eine institutionelle Anbindung z.B. in Form einer Kooperation nötig – bereits durch Bundesmittel gefördert Projekte sind ausgeschlossen (Doppelförderung) – bei der Art der Förderung handelt es sich um eine Fehlbetragsfinanzierung über die förderungsfähigen Kosten – eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Für Projekte, mit denen vor dem Zeitpunkt der Antragstellung begonnen worden ist, können keine Fördermittel gewährt werden.

Förderungsfähige Kosten sind unter anderem: Autorenhonorare (plus ggf. MwSt.), Moderatorenhonorare, Honorare für Programmarbeit und Kuration, Reise- und Übernachtungskosten (gemäß Bundesreisekostengesetz), KSK-Gebühren, Werbekosten, Lizenzgebühren, Kosten für Text- und Bilderfassung, Lektorat und Korrektur

Förderungsfähige Kosten in begründeten Fällen sind unter anderem: Raummieten, Technikkosten (Technikerhonorare, Technikanmietung), Öffentlichkeitsarbeit, Aufbau und Support, Personal- und Organisationskosten

Nichtförderungsfähige, aus Eigen- oder Drittmitteln zu finanzierende Kosten sind unter anderem: Verpflegungs- und Bewirtungskosten, Raumdekoration, GEMA-Gebühren, Film- und Fotodokumentation, Versicherungen

Bewerbungen sind zweimal im Jahr möglich: bis zum 31. März für die Vergabesitzung im Herbst und bis zum 30. September für die Vergabesitzung am Jahresbeginn.

Bewerbungen sind nur elektronisch möglich. Der Weblink zum Antragsformular und eine Möglichkeit zum Hochladen der erforderlichen Anlagen finden Sie im Reiter „Antragsformular“, der ca. drei Monate vor Antragsfrist frei geschaltet wird.

Voraussetzung der Förderung ist ein entscheidungsreifer Antrag. Die Geschäftsstelle hat ggf. im Zusammenwirken mit dem Antragsteller für die Erfüllung dieser Voraussetzung zu sorgen. Der Antrag ist in digitaler Form an den Deutschen Literaturfonds zu richten und muss folgende Unterlagen und Angaben enthalten: – vollständig ausgefülltes Online-Formular – eine aussagekräftige Projektbeschreibung des Vorhabens mit Begründung der überregionalen Bedeutung, Angaben über Ziele, Zielgruppen und Nachhaltigkeitsstrategien mit entsprechenden Indikatoren – einen Kosten- und Finanzierungsplan über zwei Jahre mit Angabe der geplanten Einnahmen und Ausgaben und der Verwendung der Mittel; sollte nach § 15 Umsatzsteuergesetz eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug vorliegen, sind nur die Nettobeträge auszuweisen. – Die Finanzierung des Projekts muss bei Antragsstellung einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten des Projekts aufweisen. – ggf. eine Liste der Kooperationspartner, jeweils mit Einverständniserklärung – bei Anträgen von Soloselbstständigen/Einzelpersonen ist eine institutionelle Anbindung z.B. in Form einer Kooperation nötig – bereits durch Bundesmittel gefördert Projekte sind ausgeschlossen (Doppelförderung) – bei der Art der Förderung handelt es sich um eine Fehlbetragsfinanzierung über die förderungsfähigen Kosten – eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Für Projekte, mit denen vor dem Zeitpunkt der Antragstellung begonnen worden ist, können keine Fördermittel gewährt werden.

Zeit bis Einsendeschluss

19
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